Kopieren in der Schule: Was darf ich als Lehrkraft?

Papier wird zu einem Kopierer geführt

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Der Fotokopiervertrag macht es möglich, dass Lehrkräfte Kopien und Scans aus Schulbüchern für ihre Schüler*innen erstellen können.

Wo sind die Kopierregeln für Lehrkräfte festgelegt?

Um den Lehrkräften das Kopieren für den Unterricht zu ermöglichen, wurden klare Regeln im Fotokopiervertrag festgelegt. Auch nach den Neuerungen vom 01. Januar 2023 ist das Vervielfältigen aus Schulbüchern für Lehrkräfte möglich. Die Bundesländer haben gemeinsam mit den Bildungsmedienverlagen, Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition den Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen geschlossen. Dieser Vertrag gilt für staatliche, kommunale, private und Schulen des Gesundheitswesens und läuft bis zum 31. Dezember 2027.

Welche Regeln beinhaltet der Fotokopiervertrag?

  • Werke, die jünger sind als 2005, dürfen kopiert und Werke nach 2005, kopiert und gescannt werden. Dabei ist zu beachten, dass Printmedien zu 15 % des fremden Werkes − aber nicht mehr als 20 Seiten − kopiert werden dürfen. Dies gilt für Schulbücher, Arbeitshefte, Sachbücher, Musikeditionen und Unterhaltungsliteratur.
  • Kleinere Werke dürfen vollständig kopiert/gescannt werden (Musikeditionen mit max. 6 Seiten, sonstige Druckwerke mit max. 20 Seiten, Bilder, Fotos, Abbildungen und vergriffene Werke).
    Ausgeschlossen sind hiervon Schulbücher und Unterrichtsmaterialien.
  • Auf den analogen sowie digitalen Kopien/Scans muss die Quelle (Autor, Buchtitel, Verlag, Erscheinungsjahr, Seite) angegeben werden.
  • Pro Schuljahr und Klasse darf die Kopiergrenze von 15 % bzw. 20 Seiten aus einem analogen sowie digitalen Werk nicht überschritten werden.
  • Die analogen als auch digitalen Kopien/Scans dürfen für den Unterricht, Prüfungszwecke, Schulchor und Schulorchester genutzt werden.
  • Die Vervielfältigung ist als E-Mail, Ausdruck, über PCs, Whiteboards, Beamer oder auf Speichermedien gestattet.
  • Ein Zugriff für Dritte muss ausgeschlossen bleiben.
  • Bei digitalen Werken gelten die Lizenzbedingungen des Verlags.
  • Für fremdsprachige Werke gelten dieselben Regeln, außer wenn diese im Ausland erschienen sind. Diese können nicht kopiert werden, da die ausländischen Schulbuchverlage das nicht gestatten.
  • Sollte die Nutzung eines Titels die 15% überschreiten oder mehr als 20 Seiten betragen sein, muss der Verlag kontaktiert und gefragt werden, ob dies erlaubt ist.

Beispiele

Eine Lehrkraft liest mit der Klasse den Woyzeck als Lektüre. Dafür möchte sie ihnen ein Kapitel aus der Interpretationshilfe vom STARK Verlag (96 Seiten) austeilen.

Darf sie das Kapitel mit 25 Seiten verteilen?

Nein. Die Lehrkraft muss sich auf 14 Seiten der Lektüren-Hilfe beschränken und darf die Kopien auch nicht an ihre Schüler*innen verteilen, da nicht mehr als 15% des Werks kopiert werden dürfen.

Am letzten Schultag vor Weihnachten möchte die Lehrkraft in ihrer Unterrichtsstunde "Stille Nacht" singen. Nun ist sie sich unsicher.

Darf sie ihren Schüler*innen nur 15 % des Liedtextes kopieren?

Hier ist es anders. Sie darf sogar den kompletten Liedtext von "Stille Nacht" für ihre Klasse kopieren, denn bei Musikeditionen mit max. 6 Seiten handelt es sich um kleinere Werke, welche vollständig vervielfältigt werden dürfen.

Die Lehrkraft hat die Idee, die Hälfte eines Kapitels einer Klassenlektüre ausgedruckt und die andere Hälfte digital ihren Schüler*innen zur Verfügung zu stellen.

Wäre das eine Möglichkeit?

Auch hier ist das nicht erlaubt, denn die 15% bzw. 20 Seiten beziehen sich auf die gesamte Vervielfältigung (analog als auch digital). Wie viele Seiten aus der Lektüren-Hilfe dürfen denn nun vervielfältigt werden? Es dürfen insgesamt 14 Seiten, also 15 % des Werkes vervielfältigt werden.

Die Lehrkraft möchte 2 Wochen später noch weitere Seiten für dieselbe Klasse kopieren.

Darf sie das?

Nein, da nur 15% / 20 Seiten pro Klasse und Schuljahr erlaubt sind.

Die Unterrichtseinheit hat so gut funktioniert, dass die Lehrkraft es der ganzen Jahrgangsstufe zur Verfügung stellen möchte.

Darf sie das?

Nein, denn sie darf die 15% / 20 Seiten nur für ihre eigene Klasse zur Verfügung stellen.

Zusammenfassung

Die Kenntnisse und respektvolle Anwendung der Kopierrechte sind wichtig für die Autor*innen und Verlage der einzelnen Werke. Durch den Fotokopiervertrag wird Lehrkräften eine angemessene Nutzung von Materialien für den Unterricht ermöglicht, während gleichzeitig die Rechte der Urheber geschützt werden.

  • Bei STARKdigital und dem Lernstudio gelten die üblichen Regeln nicht, da ein Vervielfältigungsrecht im Kaufpreis inbegriffen ist.
  • Bei Fragen zu Vervielfältigungsrechten oder bei einer Anfrage um Vervielfältigungsgenehmigung, kontaktieren Sie bitte unsere Abteilung Rechte&Lizenzen unter folgender E-Mail-Adresse: rechte-lizenzen@stark-verlag.de.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://schulbuchkopie.de/

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