Erster und Erster Erwei­ter­ter Schulabschluss NRW — Das musst du wissen!

Der Erste Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) bildet im Schulsystem in NRW den ersten, grundlegenden Ab­schluss. Nach der 10. Klasse kannst du auch den Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA) ablegen (ehemals Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse). Damit du weißt, was dich in der Abschlussprüfung erwartet, haben wir hier ein paar Infos für dich gesammelt. Wir verraten dir, worauf du bei der Vorbereitung auf die Prüfung achten musst und welche Bücher dich beim Lernen unterstützen.

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Mit unseren Büchern möchten wir dir für den Erweiterten Ersten Schulabschluss in NRW Übungsmaterial an die Hand geben. Sie vermitteln dir somit, welche Anforderungen in der Prüfung auf dich zukommen werden.

Denn: Wer gut vorbereitet ist, kann schon viel gelassener in die Prüfung gehen!

Infos zum Ersten und Erweiter­ten Ersten Schulab­schluss NRW

Wie kann der Erste oder Erweiterte Erste Schulabschluss erreicht werden?

Der Erste Schulabschluss wird bereits erreicht, wenn man die 9. Klasse erfolgreich bestanden hat. Unter einigen Bedingungen wäre es bereits jetzt möglich, mit diesem Abschluss die Schule zu verlassen. Da in NRW jedoch eine 10-jährige Vollzeitschul­pflicht herrscht, ist dies nur möglich, wenn vorher bereits ein Schuljahr wiederholt wurde oder nach dem Ersten Schulab­schluss eine Berufsausbildung mit Besuch der Berufsschule erfolgt.

Erweiterter Erster Schulabschluss (EESA) nach der 10. Klasse

In den meisten Fällen folgt nach der 9. Klasse die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe mit der Möglichkeit auf den sogenannten Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA).
Die schriftliche Prüfung wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch abgelegt.

Mündliche Abschlussprüfung

Falls die Vornote und die Note der schriftlichen Prüfung um drei Noten voneinander abweichen, muss zusätzlich zur schriftlichen noch eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Bei einer Abwei­chung von zwei Notenstufen liegt die Entscheidung bei der bzw. beim Schüler*in, eine mündliche Prüfung abzulegen, um sich zu verbessern.

Berechnung der Abschlussnote

In den Prüfungsfächern werden die Abschlussnoten aus der Vornote (erfasst die in der 10. Klasse erbrachten Leistungen) und der Note der schriftlichen Prüfung sowie ggf. der Note einer zusätzlichen mündlichen Prüfung gebildet.

Kann man den EESA nachholen?

Ja. Die Voraussetzungen für die Externenprüfungen sind die gleichen wie beim „regulären“ Abschluss.
Es wird empfohlen, Vorbereitungskurse, z.B. an der VHS, zu besuchen.

Kann man auch die Fachoberschulreife erreichen?

Bei erfolgreichem Besuch der Klasse 10 Typ B kann auch der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden.

Hier gehen die vermittelten Inhalte tiefer als beim Schulabschluss Typ A. Am Ende steht jedoch auch bei diesem Abschluss ein Hauptschulabschluss Test in Form einer schriftlichen Prüfung.

Diese wird – wie beim Typ A – in den Fächern Deutsch und Mathematik abgelegt. Wie beim Typ A wird auch bei diesem Hauptschulabschluss Englisch in der Abschlussprüfung bewertet.

Kann man auch die Fachoberschulreife erreichen?

Bei erfolgreichem Besuch der Klasse 10 Typ B kann auch der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden.

Hier gehen die vermittelten Inhalte tiefer als beim Schulabschluss Typ A. Am Ende steht jedoch auch bei diesem Abschluss ein Hauptschulabschluss Test in Form einer schriftlichen Prüfung.

Diese wird – wie beim Typ A – in den Fächern Deutsch und Mathematik abgelegt. Wie beim Typ A wird auch bei diesem Hauptschulabschluss Englisch in der Abschlussprüfung bewertet.

Fazit

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den EESA NRW zu erlangen. Der „klassische“ Weg führt über die Hauptschule oder Sekundarschule bzw. Gesamtschule. Hier bildet bereits das Bestehen der 9. Klasse den ersten Abschluss.

Nach der 10. Klasse kann dann schließlich der EESA oder bei entsprechendem Leistungsstand die Fach­oberschulreife erworben werden.

Auch über Externenprüfungen ist es noch möglich, den EESA nachzuholen.

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